Private Krankenversicherung was muss man achten. Für Arbeitnehmer ist das Erreichen der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze Voraussetzung für den Eintritt in die private Krankenversicherung Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen Arbeitnehmer, welche diese Beitragsbemessungsgrenze erstmals überschreiten, jedoch drei Jahre warten, bis sie aus der Gesetzlichen Versicherung in die Private wechseln können. Das Erreichen der Verdienstgrenze muss also volle drei Jahre lang ununterbrochen gewährleistet sein, bevor der wechsel in die private Krankenversicherung endgültig vollzogen werden kann. Diese Zeitvorgabe soll nun wieder auf die Frist von einem Jahr herabgesetzt werden.
Die Bemessungsgrenze wurde zuletzt im Jahre 2010 angehoben, momentan liegt sie bei 45.000 Euro pro Jahr, monatlich also bei 3.750 Euro. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wurde im Zuge dessen erhöht, wer diese überschreitet, ist als Arbeitnehmer nicht mehr automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Er muss sich dann freiwillig versichern und kann wählen, ob er lieber bei der Gesetzlichen bleiben, oder in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2010 bei 49.950 Euro jährlich, also bei 4.162,50 Euro im Monat. Eine weitere Änderung, die seit dem 01.01.2010 Gültigkeit hat, ist das Bürgerentlastungsgesetz. Damit wurde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 Rechnung getragen, welches vom Gesetzgeber verlangte, dass gewisse Vorsorgeaufwendungen künftig steuerlich berücksichtigt werden müssen. Das neu in Kraft getretene Gesetz besagt nun, dass Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt werden müssen, zumindest in der Höhe einer Basisversicherung. Diese Ausgaben waren vorher nur sehr eingeschränkt absetzbar.
Für die gesetzlich Versicherten bedeutet dieses Gesetz, dass sie ihre Krankenversicherungskosten nun voll absetzen können, Mitglieder der Privaten Krankenversicherung hingegen können ihre Ausgaben nur teilweise anrechnen. Kosten, die über den Basistarif hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Auch Beitragsrückerstattungen der Privaten Krankenversicherung können sich in der Steuererklärung bemerkbar machen, indem sie die Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen mindern. Außerdem kann sich die Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen auf die sonstigen Sonderausgaben für die Vorsorge auswirken. Hier gibt es Höchstgrenzen. Der einzelne Bürger wird sich also individuell ausrechnen müssen, ob sich das Bürgerentlastungsgesetz für ihn im Endeffekt tatsächlich entlastend auswirkt. Die Profiteure der neuen Regelung sind vor allem Versicherte ohne Arbeitgeberanteil.
Für den Fall, dass ein Steuerzahler durch das neue Gesetz schlechter dastehen sollte als vorher, hat die Regierung zusätzlich die sogenannte Günstigerprüfung eingeführt. Danach können die Sonderausgaben im Vorsorgebereich ausnahmsweise auch dann abgesetzt werden, wenn die Höchstgrenze überschritten wird, damit kein Bürger durch das Entlastungsgesetz benachteiligt werden kann. Die Regelung hat bis 2019 für die private Krankenversicherung Gültigkeit.
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