Rentenversicherung Beschäftigte die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachkommen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, diese Personen müssen sich gesetzlich versichern. Alle anderen Personen können der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten, egal ob bei den Landesversicherungs-Anstalten oder bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die gesetzliche Rente dient zum Schutz eines Einzelnen oder der gesamten Familie. Die...